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Organisatorischer Brandschutz

Flucht- und Rettungspläne

In Notsituationen den richtigen Weg finden.

 

Flucht- und Rettungspläne sind grafische Darstellungen des kürzesten oder schnellsten Wegs ins Freie, um Personen, Mitarbeiter(innen), Gäste usw. schnellstmöglich und sicher in Gefahrensituationen aus dem Gebäude zu evakuieren. Grundlage für die Erarbeitung diese Pläne ist die DIN ISO 23601 bzw. die DGUV Vorschrift 9. Hierin enthalten sind die Anforderungen, wie ein Flucht- und Rettungsplan erstellt werden soll. Weiterhin beinhalten diese Vorgabedokumente alle für den Nutzer notwendigen Angaben, die im Brand- bzw. Notfall für den Betrachter wichtig sind. 

Darüber hinaus wird deutlich, dass das Wissen und die Fähigkeiten bereits in Unterweisungen des Personals bzw. bei Übungen angeeignet und optimiert werden sollte. Gäste, Besucher oder sonstige zeitweilig im Gebäude befindliche Personen haben bei entsprechendem „Studium“ des Flucht- und Rettungsplans die Möglichkeit, sich über die Fluchtwege, Brandbekämpfungseinrichtungen (Handfeuerlöscher, Brandmelder- und / oder Meldeeinrichtungen und Verhaltensregeln zu informieren. Selbstredend sind 1. Hilfe-Einrichtungen ebenfalls im jeweiligen Plan dargestellt.

Flucht- und Rettungspläne sind i. d. R. im DIN A3 – Format, farbig und an relevanten Stellen / Positionen anzubringen, um die leichte Lese- und Erkennbarkeit zu gewährleisten. Zu beachten sind weiterhin, dass die Pläne seitenrichtige Darstellungen enthalten sowie eine ständige und hinreichende Beleuchtung garantiert ist. Dies ist besonders im Gefahrenfall von herausragender Bedeutung.

Brandschutzordnung

Brandverhütung und Verhalten bei Bränden im Unternehmen

Grundlage für die Erstellung einer Brandschutzordnung ist die DIN 14096:2014-05 mit dem Titel „Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen“

Hierin wird die gesetzlich definierte Verantwortung des Arbeitgebers zum Schutz der Beschäftigten und der Gebäude, Einrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen usw. geregelt.

Eine Brandschutzordnung ist ein Dokument, dass aus 3 Teilen besteht:

Teil A – den Hinweisen zum Verhalten im Brandfall als Aushang für alle Personen im Gebäude (Beschäftigte, Besucher, Gäste).

Teil B – den Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, bspw. mit Zielrichtung für die Beschäftigten eines Unternehmens.

Teil C – den Hinweisen bzw. Festlegungen zur Brandverhütung, die sich an besondere Beauftragte eines Unternehmens richten, wie z. B. dem Brandschutzbeauftragten oder dem Sicherheitsingenieur.

 

Teil A –Verhalten im Brandfall für alle Personen

Wie o. g. ist Teil A einer Brandschutzordnung als Aushang vorgesehen und richtet sich an alle Personen (Beschäftigte, Besucher) die sich in einem Gebäude oder einer baulichen Anlage des jeweiligen Unternehmens befinden. Teil A umfasst Kurzhinweise zum besonnenen Verhalten in Brandsituationen, zur Meldung von Bränden, zur Räumung und zur Brandbekämpfung. Das folgende Bild zeigt ein Beispiel einer Brandschutzordnung Teil A.

Teil B – Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes

Teil B der Brandschutzordnung beinhaltet Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes und ist auf Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nicht nur zeitweilig sondern ständig in einer baulichen Anlage aufhalten ausgerichtet. Auf der Basis diese Teils der Brandschutzordnung werden Mitarbeiter(innen) in regelmäßig unterwiesen bzw. geschult. Inhalt sind dabei Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, Maßnahmen zur  Verhinderung der Ausbreitung von Bränden und Rauch, der Meldung von Bränden und der Räumung und Evakuierung. Es ist auch üblich, Maßnahmen zur Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden (dem Brand eines Papierkorbes bspw.) zu erörtern.

 

Teil C – Brandverhütung

Dieser Teil richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben z. B. dem/der Brandschutzbeauftragten / der Fachkraft für Brandschutz oder den/die Sicherheits-ingenieur(in).  

Teil C der Brandschutzordnung beinhaltet die gezielten Maßnahmen zur Brandverhütung, einen Alarmplan, mögliche Sicherungsmaßnahmen für Personen, Umwelt, Umgebung und natürlich die Sachwerte eines Unternehmens. Weitere Inhalte sind Löschmaßnahmen und Maßnahmen für die Vorbereitung des Einsatzes einer Feuerwehr sowie die Nachsorge nach einem Brand.

Es ist durchaus machbar, Teil C einer Brandschutzordnung in den Teil B zu integrieren. Dies sollte aber der Brandschutzbeauftragten / die Fachkraft für Brandschutz nach Sachlage entscheiden.

Brandschutz- und Sicherheitsschulung

Gut geschult – souverän gehandelt.

Auch wenn Brände und gefährliche Situationen selten sind – im Fall der Fälle sollten die Mitarbeiter(innen) genau wissen, wie sie sich verhalten müssen. Ruhe bewahren und Übersicht behalten sind leicht daher gesagt, aber in einer Extremsituation kommt es auf „Handlungsmustergesteuertes Verhalten“. D. h., die Verhaltensmuster sind trainiert und in der Notsituation weiß geschultes Personal instinktiv, wie zu handeln ist.

Wir bieten Seminare und Mitarbeiterschulungen zum Thema Brandschutz an, damit das zuvor genannten „Handlungsmustergesteuerte Verhalten“ auch in Ihrem Gebäude bei Alarm erfolgt und Panik vermieden wird.

Bei der Ausbildung Ihrer Mitarbeiter(innen) sind wir nicht allein – wir bedienen uns erfahrener Fachexperten, insbesondere in der praktischen Qualifikation zum erlernen der so wichtigen Handgriffe. Unsere Seminare sind immer objektspezifisch vorbereitet und somit individuell auf Ihre örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet. Für die dafür erforderliche Vorbereitung nehmen wir uns die gebotene Zeit.