Sicherheitsbeauftragte
Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind nach § 22 SGB VII verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte unter Mitwirkung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen.
Aber auch in kleineren Unternehmen kann ein Sicherheitsbeauftragter von Vorteil sein.
Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach Art und Größe der Betriebe und den bestehenden arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren.