Heinrich Budde-Straße 16, D-04157 Leipzig

Sicherheitsbeauftragte

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind nach § 22 SGB VII verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte unter Mitwirkung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen.

Aber auch in kleineren Unternehmen kann ein Sicherheitsbeauftragter von Vorteil sein.

Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach Art und Größe der Betriebe und den bestehenden arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren.

Themen im Überblick

Rolle des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen

Partner für den Arbeitsschutz

  • gesetzliche Unfallversicherung
  • Partner im Unternehmen

Wo ist der SiBe gefragt?

  • Bildschirmarbeitsplätze
  • Mitarbeitergespräche
  • Psychische Belastungen bei der Arbeit?
  • Sturz- und Stolperunfalle, die Nr. 1 in der Unfallstatistik
  • Unterweisungen

Erfolgreiche Umsetzung

  • Erste Hilfe
  • Überprüfung der Organisation der Ersten Hilfe in Ihrem Unternehmen
  • Versicherungsfall
  • Gründe für den Arbeitsschutz

Ihr Nutzen

Das Seminar ermöglicht es Ihnen, sich mit den Themen auseinanderzusetzen, die in Ihrem Unternehmen oder für Sie persönlich auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes auf der Tagesordnung stehen. Dabei erhalten Sie Gelegenheit, die theoretischen Grundlagen, die im Seminar vermittelt werden, mit den Vertretern aus anderen Unternehmen zu erörtern und praktische Hinweise für die eigene Arbeit zu erhalten.

Teilnehmerkreis, Dauer, Teilnahmegebühr

  • Führungskräfte
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Produktionsbereichen
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in BüroArbeitsplätzen
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Dienstleistungsbranche

Abschluss: Teilnahmebescheinigung
Dauer: 1 Tag
Preis: 250,- € Teilnahmegebühr zzgl. 19 % MwSt. / Person
Seminarunterlagen sind in der Teilnahmegebühr enthalten